Alles Wichtige zur Führerscheinstelle Viersen auf einen Blick — und der Weg zurück zum Führerschein, wenn er Ihnen entzogen wurde.
Privates Informationsangebot der IFF MPU Beratung — keine amtliche Seite des Kreises Viersen. Anträge und Termine laufen ausschließlich über die Behörde selbst.

Öffnungszeiten
- Mo, Mi
- 7.30 – 12 · 13 – 16
- Di, Do, Fr
- 7.30 – 12 Uhr
Anliegen werden nur nach vorheriger Terminbuchung bearbeitet; ohne Termin ist keine Vorsprache möglich.
Kontakt
Keine gesonderte E-Mail-Adresse veröffentlicht — Kontakt telefonisch oder über die amtliche Seite.
Terminvergabe
Nur mit Termin
Oft werden morgens gegen 7.15 Uhr noch Termine für denselben Tag freigeschaltet.
Neuerteilung nach Entzug: Ablauf bei der Führerscheinstelle Viersen
Nach Ablauf der Sperrfrist lebt die Fahrerlaubnis nicht von selbst wieder auf — Sie beantragen sie neu, und die Behörde prüft Ihre Eignung vollständig. Stellen Sie den Antrag rund drei Monate vor Fristende. Läuft die Sperrfrist noch, lässt sie sich unter Umständen vorzeitig verkürzen.
Termin buchen
Persönliche Vorsprache, nur mit Termin über das Online-System.
Unterlagen sammeln
Sehtest, Erste Hilfe, Führungszeugnis, Lichtbild — alles mit Vorlauf.
Antrag stellen
Die Behörde nimmt den Antrag auf, die Gebühr ist vor Ort fällig.
Bescheid abwarten
Je nach Fall folgt die Anordnung einer MPU oder von Abstinenznachweisen.
Gutachten beibringen
Sie beauftragen die Begutachtungsstelle selbst und bestimmen den Termin.
Was Sie mitbringen müssen
Fehlt ein Nachweis, wird der Antrag nicht aufgenommen — und Sie brauchen einen neuen Termin.
Gruppe 1
AM · A1 · A2 · A · B · BE · L · T
- Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Lichtbild, höchstens sechs Monate alt
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis Erste-Hilfe-Kurs
- Behördliches Führungszeugnis
Gruppe 2
C1 · C1E · C · CE · D-Klassen
- Alles aus Gruppe 1 — statt Sehtest die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV
- Bei D-Klassen zusätzlich der Leistungs- und Reaktionstest
Womit Sie rechnen müssen
Begutachtungsstellen für Viersen und Umgebung
In Viersen selbst führt keine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle die MPU durch. Diese Stellen in der Umgebung sind zulässig — Sie wählen frei. Quelle: Liste der Bundesanstalt für Straßenwesen.
Abstinenznachweis: Anbieter in der Umgebung
Das Labor muss forensisch akkreditiert sein — ein Test beim Hausarzt zählt nicht. Wie lange Sie nachweisen müssen und welche Verfahren anerkannt sind, steht im Überblick zum Abstinenznachweis. Diese Stellen führen Abstinenzkontrollprogramme mit forensischer Auswertung durch.
Häufige Fragen zur Führerscheinstelle Viersen
Ist Viersen für mich zuständig?
Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wohnen Sie im Zuständigkeitsbereich des Kreises Viersen, ist es diese Stelle. Für Mönchengladbach, Krefeld, Kreis Heinsberg, Kreis Kleve sind die dortigen Behörden zuständig.
Muss ich ein negatives Gutachten einreichen?
Nein. Das Gutachten geht an Sie, und Sie entscheiden über die Vorlage. Ohne positives Gutachten wird die Behörde den Antrag allerdings ablehnen.
Was bedeutet die Fragestellung im Bescheid?
Sie legt fest, was das Gutachten beantworten muss — Alkohol, Betäubungsmittel, Verkehrsverstöße oder Straftaten. Davon hängt ab, welche Nachweise Sie brauchen. Beantragen Sie früh Akteneinsicht; ohne sie arbeiten Sie im Blindflug.
Bescheid erhalten — und jetzt?
Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir Ihren Bescheid durch und sagen Ihnen, welche Nachweise Sie brauchen und wie viel Zeit Sie realistisch einplanen müssen — bundesweit und auch für Viersen. Persönlich beraten wir Sie in Düsseldorf.
Quellen
- Kreis Viersen — Kreis Viersen, Führerscheinstelle, amtliche Seite
- Bundesanstalt für Straßenwesen — Liste der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung
- Fahrerlaubnis-Verordnung, § 20 sowie Anlagen 5 und 6
- Titelfoto: KI-generierte Illustration (Motiv: Süchtelner Höhen) — kein amtliches Bildmaterial
Stand: 10. September 2026 · Angaben ohne Gewähr. Öffnungszeiten, Gebühren und Zuständigkeiten können sich ändern — maßgeblich ist die Auskunft der Behörde. Diese Seite ist ein privates Informationsangebot und steht in keiner Verbindung zu den genannten Behörden.
